Update zur Hausordnung

Ab dem Schuljahr 2024/25 gilt eine neue Version unserer Hausordnung. Die Änderungen betreffen die Nutzung von elektronischen Endgeräten auf dem Schulgelände.

Klasse 5 – 7: Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 dürfen ihre Smartphones und Tablets auf dem Schulgelände nicht benutzen.

Elektronische Endgeräte müssen, wenn sie in die Schule mitgebracht werden, auf dem gesamten Schulgelände ausgeschalten und unsichtbar aufbewahrt werden. Ausnahmen sind nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft möglich.

Die Nutzung im Unterricht ist nur in Absprache mit den Klassen- und Fachlehrern erlaubt.

 

Klasse 8 – 10: Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10 dürfen ihre Smartphones und Tablets vor der ersten Stunde und nach der achten Stunde und in ihrer Stundenpause nutzen. Sowohl in den 5 Minuten Pausen, als auch in den großen Pausen ist die Nutzung der Smartphones und Tablets verboten.

Elektronische Endgeräte müssen, wenn sie in die Schule mitgebracht werden, auf dem gesamten Schulgelände ausgeschalten und unsichtbar aufbewahrt werden. Ausnahmen sind nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft möglich.

Die Nutzung im Unterricht ist nur in Absprache mit den Klassen- und Fachlehrern erlaubt.

 

Oberstufe (EF – Q2): Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen ihre Smartphones und Tablets in allen Pausen auf dem gesamten Schulgelände, ausgenommen den Treppen und Treppenhäusern, lautlos nutzen.

Die Nutzung im Unterricht ist nur in Absprache mit den Klassen- und Fachlehrern erlaubt.

 

Alle: In der Mensa und der JugZ ist die Nutzung eines Smartphones oder eines Tablets nicht erlaubt, außer es wird explizit für eine angeleitete Aktivität erlaubt.