Regeln zur Mund-Nasen-Bedeckung

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wie Ihr wisst, besteht ab morgen auf dem gesamten Schulgelände, auch im Unterricht, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Mir ist bewusst, dass dies eine Maßnahme ist, die wir so nicht kennen und die deshalb von einigen mit Sorge betrachtet wird, gerade bei den aktuellen Temperaturen.

Mit Sicherheit haben sich einige von Euch auch schon gefragt: Was passiert eigentlich, wenn ich die Maske in der Schule nicht dauerhaft trage? Als Schulleiter ist es meine Pflicht, Euch im Folgenden auch darüber zu informieren. Seid gewiss: Alle Lehrerinnen und Lehrer der KTS werden das gemeinsame Vorgehen mit dem gewohnten Augenmaß umsetzen. Essen und Trinken ohne MNB sind mit einem Abstand von 1,50 Meter zum Beispiel erlaubt.

Ich bin mir sicher, dass wir auch diese ungewohnte Situation zusammen meistern werden.

 

Konsequenzen bei Verstößen gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

Ohne Mund-Nase-Bedeckung (MNB) erfolgt kein Zutritt zum Schulgelände. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, die ihre MNB vergessen haben, müssen sie nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten von zuhause holen oder sich bringen lassen. Alle andere Schülerinnen und Schüler können sich ohne Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten eine MNB besorgen.

Schülerinnen und Schüler, die während des Schultages von einer Lehrperson ohne MNB angetroffen werden, werden von dieser Lehrperson als erzieherische Einwirkung für den restlichen Unterrichtstag vom Präsenzunterricht ausgeschlossen. Die Schülerin / der Schüler meldet sich im Sekretariat und informiert die Erziehungsberechtigten darüber, dass sie / er nach Hause kommt.

Die Schülerin / der Schüler hat die Pflicht, den versäumten Lernstoff nachzuholen.

Bei erneutem Verstoß gegen die Schülerpflicht zum Tragen einer MNB auf dem gesamten Schulgelände erfolgen weitere erzieherische Einwirkungen bzw. Ordnungsmaßnahmen, die der Schulleiter festlegt.

Ausnahmen sind durch die Schulmail vom 03.08.2020 („Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021“, Seite 2; Text hier geregelt.

 

Oliver Schmitz, Schulleiter