Corona-Virus: Notbetreuung ab Montag, dem 23.03.2020

Liebe Eltern der Klassen 5 und 6,

das Land NRW hat klar geregelt, welche Eltern einen Anspruch auf eine Notbetreuung in Schulen und Kitas haben. Für die KTS handelt es sich hierbei nur um Eltern von Kindern im 5. und 6. Schuljahr.

Diese müssen „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ im Bereich von „kritischen Infrastrukturen“ sein und während des gesamten Zeitraums kein anderweitiges Betreuungsangebot organisieren können. „Unentbehrliche Schlüsselpersonen“ sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Mit der 8. Schulmail vom 20.03.2020 hat das Land NRW diese Notversorgung weiter geregelt. Seitdem gilt:

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

· Es bedarf einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers. Bitte nutzen Sie dazu das Formular des Landes, das Sie hier finden. Es ist vom Land noch nicht auf die neuen Bestimmungen angepasst, bitte nutzen Sie es trotzdem.

· In der hier verlinkten Leitlinie des Landes NRW werden die Personenkreise aufgelistet, die in „kritischen Infrastrukturen“ tätig sind.

· Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

· Die Größe der Notfallgruppen ist auf 5 Kinder pro Gruppe beschränkt.

· Eine FAQ-Liste des Landes zum Thema finden Sie hier.

Bitte melden Sie mit dieser Arbeitgeberbescheinigung Ihre Kinder für eine Notbetreuung verbindlich über das Sekretariat der Schule an.

Liebe Grüße

Oliver Schmitz, Schulleiter

Stand 20.03.2020, 20 Uhr