Neubeantragung von Leistungen aus dem Bildungspaket (BuT)

Die Termine für die Neubeantragung von Leistungen aus dem Bildungspaket (BuT) haben sich verändert. Damit das Sekretariat die fristgerechte Weiterleitung aller Anträge zum 1. Stichtag, dem 1. August 2020, sicher stellen kann, müssen die Anträge schon vor den Ferien, bis zum 19. Juni 2020 im Sekretariat vorliegen. Bitte notieren Sie sich auch schon als zweiten Termin für die Beantragung von BuT im 2. Halbjahr den 1. Februar 2021.

Freundliche Grüße an alle,

Manuela Gocke
Ganztagskoordinatorin