Kontaktverfolgung

Änderung des Verfahrens zur schulischen Kontaktnachverfolgung an der KTS

Liebe Schüler:innen, liebe Eltern, liebe Kolleg:innen,

in Absprache mit dem zuständigen Kölner Gesundheitsamt verändern wir die Regelungen zur schulischen Kontaktnachverfolgung, um in der aktuellen Lage den Gesundheitsschutz für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft zu gewährleisten:

  1. [Neu] Jeder positive Testbefund auf Covid-19 (schulischer Schnelltest, Bürgertest, PCR-Test) führt zu einer sofortigen Ermittlung der engen schulischen Kontaktpersonen. Positive Testbefunde müssen unverzüglich der Schule gemeldet werden, entweder durch einen Anruf im Sekretariat (0221-9876030) oder durch eine E-Mail an das Sekretariat (info-kts[at]stadt-koeln.de). Bitte nutzen Sie ausschließlich diesen Weg, damit wir die Vorgänge wirklich zeitnah bearbeiten können.
  2. Die Schulleitung ermittelt die engen Kontaktpersonen nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes der Stadt Köln. Ausschließlich die Schulleitung kann die Ermittlung der Kontaktpersonen durchführen, da nur Ihr die angepassten Vorgaben des Gesundheitsamtes bekannt sind.
    • Bitte verzichten Sie als Eltern darauf, Ihr Kind vorsorglich zu Hause zu lassen.
    • Bitte verzichtet als Kolleg:innen darauf, eigenständig Schüler:innen als Kontaktpersonen zu benennen oder ins Sekretariat zu schicken.
  3. [Neu] Die Schulleitung schickt die ermittelten engen Kontaktpersonen umgehend und nach einem Anruf bei den Erziehungsberechtigten nach Hause. Sie erhalten den offiziellen Elternbrief des Gesundheitsamtes der Stadt Köln mit den Angaben, wie lange die Kontaktpersonen der Schule fernbleiben müssen und wie man sich „freitesten“ kann. Die offizielle Ordnungsverfügung übermittelt im Anschluss das Gesundheitsamt der Stadt Köln. Dies kann einige Tage dauern.
  4. Kinder, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, und von der Schule ermittelte Kontaktpersonen haben Anrecht auf Distanzunterricht, der dem Präsenzunterricht gleichwertig ist. Der Distanzunterricht wird ausschließlich für diese Kinder und Jugendlichen zentral von der Schulleitung angesagt.
  5. Sollte sich bei Schüler:innen durch einen negativen PCR-Test herausstellen, dass der schulische Schnelltest falsch-positiv war, dürfen sowohl diese Kinder als auch die Kontaktpersonen wieder die Schule besuchen.

 

Oliver Schmitz, Schulleiter