Informationen zum Schulstart 2020/2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern der KTS,

ich wünsche Ihnen (und Euch natürlich auch, bleibe im Folgenden aber beim „Sie“, weil es das Schreiben einfacher macht) von Herzen, dass Sie die Ferien möglichst unbeschwert mit der Familie und Freunden verbringen konnten, um in all der Unsicherheit, die die aktuelle Lage mit sich bringt, viel positive Kraft zu tanken. Ich hoffe für alle Mitglieder der KTS-Gemeinschaft, dass dieser Tank möglichst spät versiegt.

Dass wir diese Kraft auch im neuen Schuljahr brauchen werden, das am Mittwoch, 12.08.2020, für die meisten pünktlich um 08.10 Uhr startet, ist uns, glaube ich, allen klar. Die globale Pandemie hat sich erwartungsgemäß nicht in den Ferien einfach aufgelöst, so dass wir auch in das neue Schuljahr nicht so normal wie in den vergangenen Jahren starten können. Im Folgenden werde ich Ihnen deshalb einen Überblick über die allerwichtigsten Informationen zum Schulstart 2020/2021 geben.

Konzept für einen angepassten Schulbetrieb des MSB NRW

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) hat mit einer E-Mail am letzten Montag den Schulen einen verbindlichen Rahmen für den Beginn des neuen Schuljahres gegeben. Die vollständigen Regelungen finden Sie hier.

Die zentralen Regelungen für Eltern und Schülerinnen und Schüler sind:

  • Der Unterricht soll möglichst vollständig in der Schule stattfinden. Alle Schülerinnen und Schüler haben Präsenzunterricht.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler besteht vorerst bis zum 31.08.2020 auf dem gesamten Schulgelände, das heißt im Gebäude, auf dem Schulhof, im Unterricht und während der Ganztagesangebote, die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) zu tragen.
  • Ausnahmen von dieser Regel sind nur aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung möglich.
  • Die Eltern bzw. die Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen und sie korrekt zu tragen. Hier finden Sie Informationen zum einwandfreien Umgang mit den MNB.
  • Eine konstante Gruppenzusammensetzung in den normalen Klassen und Kursen mit fester, protokollierter Sitzordnung dient der Rückverfolgbarkeit.
  • Räume müssen regelmäßig und wirksam durchlüftet werden.
  • Der Sportunterricht findet möglichst im vollen Umfang ohne MNB im Freien statt. Hier sollen besonders Situationen verhindert werden, die eine Infektion begünstigen können.
  • Im Musikunterricht ist weiterhin das Singen in geschlossenen Räumen bis zu den Herbstferien verboten. Es gelten weitere Sonderregelungen der CoronaSchVO.
  • Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Eltern nach ärztlicher Rücksprache über den Schulbesuch ihres Kindes. Sie informieren die Schule schriftlich darüber, dass ihr Kind zuhause bleibt. Die Schule kann bei begründeten Zweifeln ein ärztliches Attest verlangen oder in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Bleibt das Kind zuhause, entfällt nur die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Die Verpflichtungen zum Lernen auf Distanz und zur Teilnahme an Prüfungen bleiben bestehen.
  • Analoges gilt für den Schutz vorerkrankter Angehöriger, mit denen Schülerinnen und Schüler in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen.
  • Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome zeigen (z.B. Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns) werden unverzüglich nach Hause geschickt bzw. von den Eltern abgeholt. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Bei Schnupfen werden Schülerinnen und Schüler 24 Stunden zu Hause beobachtet. Sollten sich in dieser Zeit keine weiteren Symptome einstellen, besuchen sie wieder die Schule.
  • Schülerinnen und Schüler in Quarantäne erhalten Distanzunterricht.
  • Wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, beachten Sie bitte folgende Hinweise: https://www.mags.nrw/coronavirus.
  • Die Nutzung der Corona-Warn-App wird – auch von mir – sehr empfohlen.
  • Sollte es, zum Beispiel bei einer Schulschließung, zu Distanzunterricht kommen, auch in Kombination mit Präsenzunterricht, ist dieser Distanzunterricht anders als im letzten Schuljahr dem Präsenzunterricht gleichgestellt. Dies gilt auch für die Leistungsbewertung.

Über diese landesweiten Regelungen hinaus hat die KTS weitere schulische Entscheidungen getroffen:

  • Die schulischen Ganztags-AGs des 1. Halbjahres entfallen. Stattdessen erhalten alle Klassen der Jahrgänge 5-7 eine zusätzliche Lernzeit am Dienstag in der 8. Stunde. Mit diesen zusätzlichen Lernzeiten stellt die KTS Zeit zur Verfügung, damit Schülerinnen und Schüler betreut an Corona bedingten Lücken aus dem letzten Schuljahr individuell arbeiten können. Die Fachkonferenzen beraten am kommenden Montag, wie diese Maßnahme im und außerhalb des Unterrichts fachbezogen unterstützt werden kann.
  • Eine Gruppe aus Schülern, Eltern und Lehrern hat noch vor den Ferien ein Konzept für Phasen des Distanzlernens entwickelt, das in diesem Fall unverzüglich zum Einsatz kommen wird. Wir sind also auf eine Verbindung von Präsenz- und Distanzunterricht bzw. auf reinen Distanzunterricht vorbereitet. Ich bedanke mich auch an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei allen, die sich hier engagiert haben.
  • Die Schule hat bereits weitere Ressourcen zur Ausstattung mit digitalen Geräten für die Arbeit zu Hause beantragt. Zusammen mit unserer Study Hall tragen wir so dafür Sorge, dass wirklich alle Schülerinnen und Schüler im Fall von Distanzlernen zu Hause vernünftig arbeiten können. Die Ausleihe schulischer iPads hat im letzten Jahr unbürokratisch und reibungslos funktioniert.

Zwei Punkte zum Schulstart sind im Moment noch unklar. Ich möchte Sie Ihnen trotzdem nicht vorenthalten, da Sie vielleicht schon Fragen dazu haben:

  • Die Stadt hat in den Räumen des A-Traktes (das sind die mit den teilweise vernagelten Fenstern) eine Luftmessung vorgenommen, um zu überprüfen, ob sie sich ausreichend lüften lassen. Hier warten wir auf das Ergebnis. Es kann sein, dass diese Räume mit den aktuellen Regelungen nicht benutzt werden können.
  • Ebenfalls unklar ist der Status des Schwimmunterrichts. Während das Land den Schwimmunterricht vollständig zugesagt hat, hat uns der Schulträger informiert, dass der Schwimmunterricht nicht stattfinden kann. Über die Einigung zu diesem Thema werde ich Sie natürlich informieren.

Und, zum Schluss, weitere schulische Nachrichten:

  • Wegen Messungen der Wasserqualität wird es bis zum 17.08.2020 keine Verpflegung in der Schulmensa geben.

    Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Verpflegung mit. Nach dem 17.08.2020 wird die Mensa voraussichtlich in zeitlich gestaffelter Form ein zunächst reduziertes Essensangebot mit Kioskbetrieb anbieten.

  • Neubau und Turnhalle werden nach den aktuellen Informationen der Stadt voraussichtlich in der 2. oder 3. Septemberwoche 2020 bezugsfertig sein. Dies ist zwar eine kleine Verschiebung, aber die Fertigstellung steht jetzt wirklich vor der Tür.
  • Insgesamt 210 iPads stehen für die Nutzung im Unterricht zur sofortigen Verfügung.
  • In welchem Rahmen der diesjährige Sponsorenlauf durchgeführt werden kann, wird im Moment noch diskutiert.
  • Für alle schulischen Gremien steht der Wahlkalender hier zur Verfügung.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass einige der oben genannten Regelungen nicht Ihre Zustimmung finden, ob sie nun vom Land, der Stadt oder der Schule beschlossen wurden. Ich möchte Sie bitten, Anregungen, Kritik, Verbesserungsmöglichkeiten immer über Ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Schulpflegschaftsgremien zu sammeln. Gemeinsam findet man immer schneller Gehör. Und es erleichtert die Arbeit der Menschen, die sich um Ihr Feedback kümmern.

Ich wünsche Ihnen und uns allen einen guten Start in das Schuljahr 20/21!

Oliver Schmitz
Schulleiter