1. Ab Montag gilt bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22.12.2020 erneut die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB), auch im Unterricht: „Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.“
2. Zusätzlich dazu müssen Unterrichtsräume verpflichtend folgendermaßen gelüftet werden: Stoßlüften für 3-5 Minuten alle 20 Minuten, Lüften während der gesamten Pausendauer, Querlüften wo immer es möglich ist.
Liebe Grüße