Übersicht über aktuelle Hygienemaßnahmen

Liebe Schüler:innen, liebe Eltern, liebe Kolleg:innen,

ergänzend zu meinen gestrigen Informationen möchte ich vor dem Start des Wechselunterrichts für alle am Montag noch einmal an das Thema Hygienemaßnahmen erinnern. Einige waren ja lange nicht da, da kann man schon einmal etwas vergessen. Andere Dinge haben sich auch geändert. Also:

  • Unser Hausmeister, Herr Jagoda, sorgt bis Montag dafür, dass alle Seifenspender, Handtuchhalter und Desinfektionsspender gefüllt sind und funktionieren. Es gibt wieder eine feste Toilettenaufsicht.
  • Ab Montag wird es wieder entscheidend sein, dass wir richtig lüften:
    • In allen Gebäudeteilen außer dem Neubau gilt Folgendes:
      • Alle 20 Minuten während des Unterrichts mit weit geöffneten Fenstern stoßlüften. Jetzt, im Winter, 2-3 Minuten. Im Sommer länger, bis zu 20 Minuten.
      • Nach jeder Unterrichtsstunde über die gesamte Pause lüften.
      • Wo es geht: Querlüften, das heißt gegenüberliegende Fenster und Türen gleichzeitig öffnen.
    • Im Neubau:
      • wurde die Lüftungsanlage gerade erfolgreich repariert und funktioniert wieder.
      • Dabei wurden die Co2-Ampeln in den Räumen korrekt justiert, so dass man sich auf die Anzeige verlassen kann.
      • Solange die Ampel grün leuchtet, ist ein Lüften nicht nötig. Bei gelbem Leuchten soll über die Fenster gelüftet werden, bei rotem über Fenster und Türen.
      • Die Fenster dürfen jederzeit zum Lüften kurz (wenige Minuten) geöffnet werden, zum Beispiel, wenn man den Eindruck hat, dass die Luft im Raum abgestanden ist. Ein dauerhaftes Offenstehen von Fenstern und Türen muss dagegen vermieden werden, da es die Anlage schädigt.
    • Ebenfalls entscheidend wird das richtige Tragen der richtigen Maske Ich zitiere dazu aus der aktuellen Corona-Betreuungsverordnung:

„Alle Personen, die […] in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske […] zu tragen, soweit nachstehend nicht Abweichendes geregelt ist. […] Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe.

Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske gilt nicht

  1. für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist;
  2. in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn a) der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum oder innerhalb derselben Bezugsgruppen in anderen Räumen, insbesondere in Schulmensen, erfolgt;
  3. bei der Alleinnutzung eines geschlossenen Raumes oder des Außengeländes durch eine Person. […] Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske nicht beachten, sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen.

Abweichend kann die Lehrkraft entscheiden, dass das Tragen einer Maske zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist, insbesondere im Sportunterricht oder bei Prüfungen. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein.“

  • Ich erinnere auch noch einmal an das richtige Tragen der Maske. Wir Lehrer:innen würden uns wirklich darüber freuen, wenn wir gar nicht mehr sagen müssten: „Nase rein.“ Das nervt nämlich tierisch.
  • Schüler:innen und Schüler der Sekundarstufe I verbringen wie immer ihre Pausen auf dem Schulhof. Auf dem Schulhof können wir nicht verhindern, dass sich die Klassen in der Unterhaltung oder im Spiel mischen. Deshalb ist es so wichtig, dass die Maskenpflicht eingehalten wird.
  • Die Maskenpflicht gilt in Köln auch in einem 200-Meter-Umkreis zur Schule. Das Ordnungsamt kontrolliert dies ebenso wie das Tragen der Maske auf der Kalker-Hauptstraße und in den Bahnen und Bussen des ÖPNV. Menschen, die die Schule besuchen, werden also von der Bahn aus auf dem gesamten Weg zur Schule die Maske tragen.
  • Zumindest in den beiden Wochen vor den Osterferien haben wir keinen Mensa– und Kiosk-Betrieb.
  • Gestern Nachmittag hat die Landesregierung angekündigt, dass Schüler:innen weiterführender Schulen wie der KTS einmal pro Woche einen Corona-Selbsttest durchführen können. Diese Selbsttests sollen im Unterricht stattfinden. Medizinische Hilfestellungen durch Lehrer:innen oder andere Personen seien nicht erforderlich. Die Lieferungen seien ab dem 16. März beabsichtigt. Genaue Liefertermine für die einzelnen Schulen könnten noch nicht mitgeteilt werden. Lehrer:innen der KTS können sich wöchentlich wie bisher dienstags zwischen 13.30 Uhr und 15.00 von Frau Dr. Yildirim in der Schule testen lassen.

Oliver Schmitz, Schulleiter