Informationen zu Masken (ab 22.02.2021)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen,

am Freitagnachmittag hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) eine neue Corona-Betreuungsverordnung erlassen. Den vollständigen Text, der noch nicht über die Dienstmail kommuniziert wurde, finden Sie hier: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-02-19_coronabetrvo_ab_22.02.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf.

Abweichend von der letzten Corona-Betreuungsverordnung von Dienstag, 16.02.2021, enthält die aktuelle Verordnung folgende wichtige Änderung:

Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen.“ Das sind sogenannte OP-Masken oder FFP2 (K95) Masken. Sogenannte Alltags- oder Behelfsmasken sind damit nicht mehr zulässig. Für Schülerinnen und Schüler der Q1/2, die ab Montag am Präsenzunterricht teilnehmen und bis morgen keine medizinische Maske bekommen, können wir eine begrenzte Anzahl im Sekretariat ausgeben.

Für Lehrkräfte entfällt in der neuen Verordnung zudem die Möglichkeit, auf ein Tragen der Maske zu verzichten, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird und der Raum mit max. 1 Person je 10 Quadratmeter belegt ist.

Es tut mir leid, dass diese Information Sie so spät erreicht. Wie gesagt, wurde sie über Dienstmail bisher nicht kommuniziert, sondern in der Presse.

Einen schönen Sonntag wünscht

Oliver Schmitz

Schulleiter