Krankmeldung (regulär/nicht Corona)
Wenn Ihr Kind erkrankt ist und nicht zur Schule kommt, auch für mehrere Tage, senden Sie uns bitte vor 8 Uhr eine formlose E-Mail. Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich ebenfalls krank.
- An: krankmeldung-kts@stadt-koeln.de
- Betreff: Klasse/Stufe der Schülerin/des Schülers
- Text: Vorname- und Nachname Schülerin/Schüler & geschätzte Dauer der Krankheit
Bei Klausur: Name Lehrperson & Fach
Falls eine Klausur an diesem Tag geschrieben wird, muss dies für die Oberstufe (EF, Q1, Q2) angegeben werden.
Coronaerkrankung und Meldung an die KTS
Umgang mit einem positiven Testergebnis
- Beruht das erste positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, besteht immer die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest („Bürgertest") oder einem PCR-Test zu unterziehen (vgl. § 2 Abs. 1 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung).
- Bei einem positivem Coronaschnelltest („Bürgertest") oder PCR-Test besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich auf direktem Wege in die Isolierung zu begeben (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung).
- Die Isolierung kann durch eine „Freitestung" nach fünf Tagen gemäß § 8 Abs. 4 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung beendet werden. Wichtig: Hierfür ist ein negativer „Bürgertest" verpflichtend, ein Selbsttest reicht nicht aus.
- Ohne erfolgreiche „Freitestung" dauert die Isolierung grundsätzlich zehn Tage ab dem Tag des erstmaligen Symptomauftritts. (vgl. § 8 Abs. 3 Corona-Test-und- Quarantäneverordnung).
Was ist an der KTS zu tun?
- Mitteilung der Coronaerkrankung und der Quarantänedauer über die Emailadresse
corona-kts@stadt-koeln.de - Mitteilung an das Klassen/Jahrgangsberatungsteam, falls ihr Kind in der Quarantäne gesund genug ist um schulische Arbeiten zu erledigen.
- Einreichung der Coronanachweise (positiver und negativer Bürgertest) an die oben genannte Emailadresse.
Stand 19.01.23